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für die Schulen, die mit "ihren” Polizeidienststellen und Jugendhilfeeinrichtungen bei PiT- Hessen mitmachen wollen
Bewerben kann sich jede allgemeinbildende Schule in Hessen mit einem Sekundarstufe I – Angebot.
Polizeidienststellen oder Institutionen der Jugendhilfe, die Interesse an der Durchführung des Projektes PiT- Hessen haben, müssen sich eine entsprechende Schule suchen, denn - wie bereits erwähnt - können sich nur Schulen bewerben.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Bewerbung erfüllt sein:
- Anerkennung der Philosophie von PiT- Hessen: Konflikte sind nur gewaltfrei zu lösen.
- Die Schule ist bereit, eine Kooperation mit Polizei und Jugendhilfe einzugehen, Polizei und Jugendhilfe arbeiten verantwortlich im Gewaltpräventionsprogramm mit.
- Es wird ein Team gebildet, das aus 2 Lehrer/innen, 1 Polizeibeamt/in und 1 Vertreter/in aus der Jugendhilfe besteht. Das Team legt Umfang und Inhalt des durchzuführenden Programms in Absprache mit der Schulleitung fest. Das Team wechselt nicht jährlich, sondern übernimmt jedes Jahr wieder das Training des neuen Jahrgangs. Ein Team ist für zwei (bis drei) Klassen zuständig.
Sollten mehr als drei Klassen trainiert werden, sind mehrere Teams zu bilden. In jedem Fall kann eine Schule im ersten Jahr nur mit einem Team beginnen. Wenn es genügend Erfahrungen gibt, können weitere Teams hinzukommen.
- Die Schule und ihre Kooperationspartner sind bereit, das Gewaltpräventionsprojekt PiT- Hessen mindestens fünf Jahre durchzuführen.
- Alle drei Kooperationspartner sind an einer Teambildung in Sinne von PiT- Hessen interessiert. Die Leitungen unterstützen dieses und stellen die notwendigen Ressourcen zur Verfügung.
- Jedes Teammitglied muss über eMail durch die Projektleitung und untereinander erreichbar sein.
- Die Schule ist bereit, jedes Jahr Trainings mit Schülerinnen und Schülern in zwei Klassen derselben Jahrgangsstufe (7. oder 8. Klasse) durchzuführen. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler erhält mehrere Projekttage sowie dazwischen liegende Vertiefungsstunden. Die Anzahl der Projekttage und Verteifungsstunden werden mit der Projektleitung vereinbart (im Regelfall alle zwei Monate ein Projekttag - 5-6 UStd, in den dazwischen liegenden Monaten zwei Vertiefungsstunden). Für Förderschulen haben sich häufigere, kürzere Projekttage ohne Vertiefungsstunden als sinnvoll erwiesen. Die Projekttage werden vom gesamten Team durchgeführt.
- Die Schule betrachtet PiT- Hessen nicht als zusätzliches, losgelöstes Projekt, sondern integriert das Programm fest in sein bestehendes Angebot. PiT- Hessen wird Teil der Schulentwicklung. Ein Diskurs über Gewalt und Gewaltprävention wird eingeleitet. Auch die Lehrer/innen, die nicht im PiT- Team mitarbeiten, sollten bereit sein, sich mit dem Thema auseinander zu setzen.
- Vor der Bewerbung findet eine Beratung durch die Projektleitung statt.
- Diese Teilnahmebedingungen müssen von der Gesamtkonferenz (ggf. auch von der Schulkonferenz) akzeptiert und die Beteiligung beschlossen werden.
- Über die Einhaltung dieser Bedingungen wird mit der Lenkungsgruppe durch die Abgabe des Bewerbungsbogens eine Vereinbarung geschlossen. Polizei und Jugendhilfe zeichnen die Vereinbarung mit. Diese Vereinbarung wird gültig, wenn die Schule durch die Lenkungsgruppe angenommen wurde.
Die Teams werden drei Tage (mit Übernachtung) an einem Ort ausgebildet. Darüber hinaus werden die Teams im ersten Jahr durch die Projektleitung beraten und begleitet. Einmal jährlich findet zusätzlich ein Vertiefungstag statt. Die Kosten für die Ausbildung (einschl. Übernachtung und Verpflegung), die Beratung und Begleitung und den Vertiefungstag übernimmt das Land. Lediglich die Fahrtkosten müssen selbst getragen werden.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, 22. Februar 2010 um 09:44 Uhr |